In der Region und für die Region

Mit der Wahl für die HNVG tun Sie auch der Region etwas Gutes! Das ganze Jahr über unterstützen wir verschiedenste Institutionen, die in unserer Gesellschaft etwas Gutes tun. Ob groß oder klein, ob im kulturellen, sportlichen oder sozialen Bereich. Gerade zur Weihnachtszeit liegt uns die Hilfe für Kinder in Notsituationen besonders am Herzen.

Sponsoring: Transparent und Objektiv

Die Behandlung von Sponsoring-Anfragen und deren transparente und objektive Beurteilung erfolgt anhand festgelegter und nachprüfbarer Beurteilungskriterien. Im Fokus stehen hierbei der Wunsch und der Wille nach einer möglichst objektiven Vergabe der Mittel.

Was und wer werden gefördert?

Die HNVG fördert insbesondere kulturelle, soziale und sportliche Aktivitäten der Vereine, Institutionen und Organisationen in Heilbronn und in der Region.

Sponsoring-Kriterien der HNVG:

  • Die zu fördernde Aktivität, der zu fördernde Verein oder die Institution befinden sich im Versorgungsgebiet bzw. Wirkungskreis der HNVG.
  • Das Projekt kommt den Bürgerinnen und Bürgern bzw. den eigenen Kunden im Wirkungskreis der HNVG zugute und richtet sich vorwiegend an die Zielgruppen der HNVG.
  • Bei der Förderung von Vereinen und Institutionen wird die Anzahl der Multiplikatoren (Zuschauer und Mitglieder) berücksichtigt.
  • Die HNVG ist an Vielfalt interessiert. Deswegen fördert sie auch kleine oder neu gegründete Vereine und Institutionen.
  • Es werden vorrangig lokale Projekte und Vereine gefördert. Überregionale Projekte werden nur im Einzelfall, wenn diese Bezug auf das Wirkungsgebiet der HNVG haben, gefördert.
  • Das Projekt bzw. der Verein hat das Potenzial, in der breiten Öffentlichkeit Anerkennung zu finden.
  • Das Projekt dient zur Imagepflege bzw. zum Bekanntheitsaufbau der HNVG und gewährt die Altkundenbindung und Neukundengewinnung.
  • Die Mittelverwendung für das Sponsoring ist transparent darzustellen.
  • Das Sponsoring erfolgt für einen bestimmten Zeitraum. Es ist nicht unbefristet.
  • Entsprechend dem im Wirtschaftsplan festgelegten Sponsoring-Budget ist in jedem Sponsoringvertrag ein absoluter Maximalbetrag festzulegen.
  • Die geleisteten Sponsoring-Leistungen werden dem Aufsichtsrat im Nachhinein offengelegt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Aktivitäten mit kommerziellem Zweck
  • Bereits abgeschlossene Projekte
  • Politische Parteien und parteinahe Organisationen sowie religiöse Organisationen
  • Einzelpersonen (mit Ausnahme von Profisportlern und Künstlern aus dem Wirkungsgebiet der HNVG, die sich durch ihre Leistungen besonders ausgezeichnet haben)

Verfahrensablauf, Entscheidung:

Der Verfahrensablauf zur Gewährung eines Sponsorings beginnt mit einer schriftlichen Antragstellung. Hierfür bitte das Formular verwenden. Die endgültige Entscheidung über die Gewährung eines Sponsoring-Engagements bzw. über die Höhe des hierfür festgelegten Umfanges des Engagements in Form von Barmitteln und Sachzuwendungen wird nach gründlicher Abwägung der o. a. Kriterien von der Geschäftsführung getroffen. Die Geschäftsführung wird hierbei von dem/der für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Mitarbeiter/-in beratend unterstützt.

Ansprechpartner

Katrin Czemmel
Marketing und Kommunikation
Sponsoring
Telefon 07131 56-3530
Fax 07131 56-2579
Kontakt via E-Mail

Susanne Döttling-Müller
Marketing und Kommunikation
Sponsoring
Telefon 07131 56-2526
Fax 07131 56-3589
Kontakt via E-Mail