Sind Sie umgezogen und haben keine Zeit, sich schnell nach einem neuen Gaslieferanten umzusehen? Das müssen Sie auch nicht. Sie werden auch ohne Liefervertrag immer mit Gas versorgt – und zwar in der Grund- und Ersatzversorgung. Somit sind Sie auf der sicheren Seite.
Die Grundversorgung gilt für Haushaltskunden und kleinere Gewerbebetriebe mit einem max. Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh). Wenn beispielsweise der bisherige Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert, weil er die Netzentgelte gegenüber dem Netzbetreiber nicht wie vereinbart zahlt, oder bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel kann der Haushalts- und Kleingewerbekunde für drei Monate in die Ersatzversorgung fallen. Ansonsten gilt für Haushalts- und kleinere Gewerbekunden in der Regel die Grundversorgung.
Die HNVG ist Grundversorger in Heilbronn, Leingarten, Nordheim und Schwaigern.
Für Nicht-Haushaltskunden im Niederdruck mit mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch gilt automatisch die Ersatzversorgung für maximal drei Monate.
Kunden mit einem Jahresverbrauch zwischen 10.000 und 100.000 Kilowattstunden erhalten von uns ein Vertragsangebot für den Basistarif Gewerbe, der preislich auf dem Niveau der Grundversorgung liegt.
Wenn Ihr Jahresverbrauch über 100.000 kWh liegt, unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie können uns unter vertrieb@hnvg.de direkt erreichen.
§ 36 Grundversorgungspflicht: § 36 EnWG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV): GasGVV - nicht amtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)