Heilbronn. Die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt haben zu einer Gasmangelsituation im Gasnetz geführt, worauf das Bundeswirtschaftsministerium heute die Alarmstufe im Notfallplan Gas aktiviert hat. Die Heilbronner Versorgungs GmbH (HNVG) bittet Industrie, Gewerbe und Haushaltskunden, einen Beitrag zur Stabilisierung der Gasversorgung in der Region Heilbronn zu leisten. Wer jetzt Gas spart, hilft mit, Vorsorge für den Fall von Lieferengpässen zu treffen.
Die Alarmstufe im Notfallplan Gas bedeutet, dass eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage vorliegt, der Markt aber noch in der Lage ist, dies zu bewältigen, ohne dass Maßnahmen seitens der Bundesnetzagentur ergriffen werden müssen. Die Gasversorgungsunternehmen entscheiden in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefährdungssituation und der Versorgungslage, welche Maßnahme oder welches Maßnahmenbündel erforderlich und geeignet ist, um das Funktionieren des Marktes und die Versorgung der geschützten Kunden so lange wie möglich zu gewährleisten. Dabei soll den Maßnahmen der Vorzug gegeben werden, die bei vergleichbarer Wirksamkeit die Umwelt und die Wirtschaft am wenigsten belasten.
Die Bundesregierung hat zusammen mit der Bundesnetzagentur in Übereinstimmung mit den weiteren nachgelagerten Netzbetreibern frühzeitig Szenarien in Vorbereitung auf die aktuell auftretende Situation entwickelt. Die abgestimmten Maßnahmen könnten nun zur Anwendung kommen.
HNVG-Geschäftsführer Frank Schupp erklärt hierzu: „Die HNVG ist hierauf vorbereitet: Mit dem Ausrufen der Frühwarnstufe ist unser internes Krisenteam zusammengetreten, das die aktuelle Lage beobachtet und bewertet, um schnell reagieren zu können. Außerdem haben wir uns bereits in den letzten Monaten hinsichtlich der Krisenvorsorge organisiert und regelmäßig an Übungen zum Thema Gaskrise teilgenommen.
Der Netzbereich hat die Kunden kategorisiert nach geschützten und nicht-geschützten Kunden. Bei Kunden mit Alternativen zur Gasversorgung kann als erstes die Leistung reduziert werden, außerdem gibt es Ausnahmen, z. B. bei einer teilweisen Nutzung für schützenswerte Zwecke (also die Wärmeerzeugung für Endkunden, z. B. eine Hausmeisterwohnung, etc.).
Wir werden in Kürze über die nun folgenden Maßnahmen informieren.
Auch wenn Haushalts- und Gewerbekunden sowie bspw. Krankenhäuser aus heutige Sicht besonders geschützt sind und weiterhin mit Gas beliefert werden, so bitten wir auch Gewerbe- und Haushaltskunden darum, ihren Verbrauch schon jetzt so weit wie möglich zu reduzieren, um eine Ausweitung der Gasmangelsituation zu verhindern. Wir haben hierzu auch Handlungsmöglichkeiten und Informationen auf unserer Webseite eingestellt.“
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