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Abschlagsanpassung nach Wegfall der Gasbeschaffungsumlage

13. Januar 2023

Wichtige Information für unsere Kundinnen und Kunden

Die sofortige Anpassung der Abschläge hat sich aufgrund der gesetzlichen Entwicklungen verzögert:

Kurz nach dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und der Mehrwertsteuersenkung zum 01.01. trat das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) für die Dezemberhilfen am 15.11.2022 in Kraft. Nach den Diskussionen rund um die Energiepreisbremsen, wurden diese am 16.12.2022 im Bundesrat verabschiedet.

Bis dahin war deren Ausgestaltung nicht klar, es gab noch gegenüber der letzten Lesung im Bundestag einige Abweichungen. Auch die EU-Kommission hat die Regelungen genehmigt, so dass seit Bekanntgabe der Genehmigung durch das Ministerium am 30.12.2022 einer Anwendung der Preisbremsen nichts mehr im Wege steht.

Nach diesem Gesetz werden wir die Abschläge bis 01.03.2023 unter Berücksichtigung der Gaspreisbremse sowie aller seit der Preisanpassung in Kraft getretenen Änderungen anpassen. Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet dies, dass im Februar 2023 noch der höhere Abschlag fällig ist, ab März dann die richtigen Abschläge eingezogen/angefordert werden.

Eine Abschlagsanpassung können Sie ggf. auch selbst über www.kundencenter-energiestandort.de vornehmen.

Gaspreisbremse

Die Gaspreisbremse ab dem 01.03. bedeutet, dass für 80% der Jahresmenge, die im September 2022 prognostiziert wurde, ein Preis von 12,00 ct/kWh brutto gilt. Die darüberhinausgehenden 20% der Menge werden mit dem normalen Arbeitspreis verrechnet. Diese Entlastung werden wir kundenindividuell in den Abschlägen berücksichtigen und diese entsprechend neu berechnen und kommunizieren. Die Gaspreisbremse gilt ab März, wird dann aber auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 umgesetzt, so dass Sie die volle Entlastung in Kürze erhalten.

Unsere IT-Abteilung und Dienstleister setzen momentan mit Hochdruck die gesetzlichen Vorgaben in unserem Abrechnungssystem um. Wir bitten um Verständnis, dass dies in der Komplexität nicht trivial ist und kurzfristig bereits ab Januar 2023 umzusetzen war.

3. Feb 2023

Saarbrückener Straße wird gesperrt

1. Feb 2023

Die Gaspreisbremse kommt

13. Jan 2023

Abschlagsanpassung nach Wegfall der Gasbeschaffungsumlage

News

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  • Archiv 2016 (4 Einträge)
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Abschlagsanpassung nach Wegfall der Gasbeschaffungsumlage

13. Januar 2023

Wichtige Information für unsere Kundinnen und Kunden

Die sofortige Anpassung der Abschläge hat sich aufgrund der gesetzlichen Entwicklungen verzögert:

Kurz nach dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und der Mehrwertsteuersenkung zum 01.01. trat das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) für die Dezemberhilfen am 15.11.2022 in Kraft. Nach den Diskussionen rund um die Energiepreisbremsen, wurden diese am 16.12.2022 im Bundesrat verabschiedet.

Bis dahin war deren Ausgestaltung nicht klar, es gab noch gegenüber der letzten Lesung im Bundestag einige Abweichungen. Auch die EU-Kommission hat die Regelungen genehmigt, so dass seit Bekanntgabe der Genehmigung durch das Ministerium am 30.12.2022 einer Anwendung der Preisbremsen nichts mehr im Wege steht.

Nach diesem Gesetz werden wir die Abschläge bis 01.03.2023 unter Berücksichtigung der Gaspreisbremse sowie aller seit der Preisanpassung in Kraft getretenen Änderungen anpassen. Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet dies, dass im Februar 2023 noch der höhere Abschlag fällig ist, ab März dann die richtigen Abschläge eingezogen/angefordert werden.

Eine Abschlagsanpassung können Sie ggf. auch selbst über www.kundencenter-energiestandort.de vornehmen.

Gaspreisbremse

Die Gaspreisbremse ab dem 01.03. bedeutet, dass für 80% der Jahresmenge, die im September 2022 prognostiziert wurde, ein Preis von 12,00 ct/kWh brutto gilt. Die darüberhinausgehenden 20% der Menge werden mit dem normalen Arbeitspreis verrechnet. Diese Entlastung werden wir kundenindividuell in den Abschlägen berücksichtigen und diese entsprechend neu berechnen und kommunizieren. Die Gaspreisbremse gilt ab März, wird dann aber auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 umgesetzt, so dass Sie die volle Entlastung in Kürze erhalten.

Unsere IT-Abteilung und Dienstleister setzen momentan mit Hochdruck die gesetzlichen Vorgaben in unserem Abrechnungssystem um. Wir bitten um Verständnis, dass dies in der Komplexität nicht trivial ist und kurzfristig bereits ab Januar 2023 umzusetzen war.

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Donnerstag: 10–19 Uhr
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Das HVG-Kundencenter am Energiestandort in der Weipertstraße 39, 74076 Heilbronn, ist geöffnet:

Montag, Dienstag und Mittwoch 8–17 Uhr
Donnerstag 8–18 Uhr
Freitag 8–13 Uhr

Gerne beantworten wir Ihr Anliegen auch per E-MAIL.

 

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