Aktivierung der Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas
Heilbronn. Gestern hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas ausgerufen. Die Aktivierung der Frühwarnstufe als erste von insgesamt drei Krisenstufen des so genannten Notfallplans Gas (Früh-, Alarm- und Notfallstufe) ist laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck eine Vorsorgemaßnahme, um für den Fall einer weiteren Eskalation hinsichtlich der Gaslieferungen gewappnet zu sein. Es gibt aber aktuell keine Versorgungsengpässe. Mit Aktivierung der Frühwarnstufe tritt ein nationales Krisenteam zusammen, dass die Versorgungslage bewertet und wenn nötig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit trifft.
Zur aktuellen Situation erklärt Frank Schupp, Geschäftsführer der Heilbronner Versorgungs GmbH:
„Wir setzen uns dafür ein, in Heilbronn und der Region jeden Tag eine sichere Versorgung mit Gas, Wasser und Abwasser zu gewährleisten. Bereits in den letzten Monaten haben wir uns hinsichtlich der Krisenvorsorge organisiert und regelmäßig an Übungen zum Thema Gaskrise teilgenommen.
Der Netzbereich hat die Kunden kategorisiert nach geschützten und nicht-geschützten Kunden. Bei Kunden mit Alternativen zur Gasversorgung kann als erstes die Leistung reduziert werden, außerdem gibt es Ausnahmen, z. B. bei einer teilweisen Nutzung für schützenswerte Zwecke (also die Wärmeerzeugung für Endkunden, z. B. eine Hausmeisterwohnung, etc.).
Privathaushalte und kleinere Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe bis 10.000 Kilowattstunden, grundlegende soziale Dienste (Krankenhäuser, Polizei etc.) und Fernwärmeanlagen, die für die Wärmelieferung benötigt werden, zählen zu den geschützten Kunden – niemand soll frieren. Das BMWi ruft aber zum Energiesparen auf.
Mit dem Ausrufen der Frühwarnstufe ist unser internes Krisenteam zusammengetreten, das die aktuelle Lage beobachtet und bewertet, um schnell reagieren zu können. Beim Eintreten einer Gasmangellage tritt die Bundesnetzagentur als Lastverteiler zur Verteilung der physischen Gasmengen ein. In diesem Fall ist die HNVG als Netzbetreiber ausführendes Organ der Anweisungen des Lastverteilers, um die Versorgung der geschützten Kunden zu gewährleisten.“