Gas- und Wärmepreisbremse Kundinnen und Kunden erhalten Entlastung
Die in den kürzlich erstellten Jahresabrechnungen für Gas und Wärme angegebenen Abschläge für das Jahr 2023 sind zum Zeitpunkt der Abrechnung und vor dem Hintergrund der Gaspreiserhöhung zum 01.11.2022 bzw. Wärmepreiserhöhung zum 01.01.2023 zunächst korrekt berechnet.
Die Buchung des Entlastungsbetrags aus der Gaspreisbremse ab 01.03. muss separat erfolgen und wird als Gutschrift von den Abschlägen wieder abgezogen. Dies ist gesetzlich vorgegeben, um die Entlastung separat auf den Abschlagsplänen und Rechnungen nachvollziehen zu können.
In Kürze erhalten die Kundinnen und Kunden ein Abschlagsinformationsschreiben, in dem die Höhe des Entlastungsbetrags der Gas- oder Wärmepreisbremse ausgewiesen ist. Wie im Gesetz vorgesehen, wird von dem im März 2023 fälligen Abschlag der Entlastungsbetrag von Januar 2023 und Februar 2023 rückwirkend abgezogen.
Die Umsetzung im Abrechnungssystem hat sich aufgrund der hohen Komplexität und der kurzen Umsetzungszeit verzögert.
Bis dahin werden die Abschläge aber auch nicht eingezogen oder angefordert, so dass unseren Kundinnen und Kunden keine Nachteile entstehen.