Eine Nahaufnahme eines Gaszählers.

Netznutzung für Marktpartner

Preise für den Netzzugang zum Endverteilernetz der Heilbronner Versorgungs GmbH

Die Heilbronner Versorgungs GmbH ermöglicht Unternehmen unter den in der GasNZV zum Netzzugang bei Erdgas vom 04.07.2005 beschriebenen Bedingungen den Zugang zu ihrem Erdgasverteilungsnetz.

Das Entgelt für den Netzzugang bezieht sich auf einen Zeitraum von einem Jahr und setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

Die Höhe der zu zahlenden Netzentgelte ist abhängig vom Verbrauchsverhalten. Dabei gibt es einen einfach zu merkenden Grundsatz: je mehr Leistung benötigt wird, desto höher ist das zu zahlende Netzentgelt.

Oft können Kunden, bei denen die Leistung gemessen und abgerechnet wird, einige Tausend Euro Netzentgelt sparen, wenn sie ihr Verbrauchsverhalten ändern und hohe Leistungsspitzen vermeiden.

Mit unserem Netzentgeltrechner bieten wir Ihnen einen besonderen Service. Hier können Sie z.B. schnell simulieren, wie sich die Höhe der Netzentgelte in Abhängigkeit von der maximalen Jahresleistung und dem Jahresverbrauch ändert.

Nach dem Download der Excel-Datei können Sie die Simulation durchführen.

Die nachfolgenden Verträge bilden die Grundlage für den Netzzugang und die Netznutzung des Gasnetzes der Heilbronner Versorgungs GmbH. Der Lieferantenrahmenvertrag nach KoV regelt das Verhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber. In ihm wird z.B. der Ablauf der Gasnetzbilanzierung, die Art der Abrechnung und die Einzelheiten des Datenaustauschs festgelegt. Der Abschluss dieses Vertrages ist Voraussetzung für die Aufnahme der Belieferung von Netzkunden im Netzgebiet.

Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet der Messstellenbetrieb erbracht werden soll.

Mitteilung über den Grundversorger für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG für folgende Gasversorgungsnetze:

Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG

Der Netzbetreiber ist alle drei Jahre jeweils zum 01.07. verpflichtet, den Grundversorger in seinem Netzgebiet festzustellen und dies bis zum 30.09. des Jahres zu veröffentlichen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen. Unter Grundversorger versteht man nach dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 2 EnWG) das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Energie versorgt.

Die Heilbronner Versorgungs GmbH führt seit 01.09.2018 die Allokation der SLP-Abnahmestellen unter Verwendung der Gasprognosetemperatur durch.

Hiermit möchten wir Sie als RLM-Netzkunde in der Sparte Gas über die Ausschreibung von positiven Lastflusszusagen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 der terranets bw GmbH informieren.

Für Rückfragen stehen wir gerne telefonisch unter der Rufnummer 07131 610 2184 oder E-Mail an regulierung@hnvg.de zur Verfügung.

Biogaseinspeiser

Ergänzende technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz. Entsprechend § 19 Abs. 2 des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) sind die Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen dezentraler Erzeugungsanlagen festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.

Wesentliche Angaben dazu finden sich in dem von der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) veröffentlichten Arbeitsblatt G 2000. Darüber hinaus sind nachstehend ergänzende technische Mindestanforderungen insbesondere zur Auslegung und dem Betrieb von Netzanschlüssen dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von aufbereitetem Biogas in das Erdgasnetz aufgeführt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eine Zusammenstellung der wichtigsten Anforderungen des DVGW-Regelwerks, in denen die in Deutschland geltenden, allgemein anerkannten technischen Regeln der Gaswirtschaft festgelegt sind.

Grundsätzlich sind alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Regeln und Richtlinien zum Bau und Betrieb von Anlagen zur Aufbereitung von Biogas und -einspeisung zu beachten, auch wenn sie in diesen technischen Mindestanforderungen nicht ausdrücklich erwähnt werden.

Der Netzbetreiber kann zur Erhaltung der sicheren und zuverlässigen Versorgung bei Bedarf weitere technische Anforderungen festlegen, die dem technischen Fortschritt oder der Betriebssicherheit dienen.

Angaben zur Netzanschlusspflicht gemäß § 23 c Abs. 4 Nr. 8 EnWG (pdf-Datei)

In Bezug auf potenzielle Begehren einer Biogas-Einspeisung bestehen zum aktuellen Zeitpunkt keine tatsächlichen oder zu erwartenden Engpässe im Netz der Heilbronner Versorgungs GmbH.

Hier werden alle relevanten Daten nach § 20 GasNZV veröffentlicht. (Stand: 31.12.2022)

1. Marktgebiet

Das Gasnetz der HNVG befindet sich vollständig im Marktgebiet der Trading Hub Europe GmbH.

2. Netzbeschreibung

Das Erdgasnetz der HNVG erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet Heilbronn sowie auf folgende Orte:

  • Nordheim
  • Leingarten
  • Schwaigern Stadt
  • Schwaigern-Massenbach
  • Schwaigern-Stetten
  • Schwaigern-Niederhofen
  • Talheim
  • Flein

Um eine sichere und wirtschaftliche Erdgasversorgung zu gewährleisten, gliedert sich das Erdgasnetz in unterschiedliche Druckstufen. Die oberste Druckstufe PN 67 bar verbindet die Übernahmestationen. Von diesen wird das darunter liegende 16 bar Netz mit den Verteilerstationen PN 4 bar gespeist. Der Niederdruckbereich wird wiederum über diese Gasdruckregelanlagen bedient.

3. Netzkopplungspunkte

4. Teilnetze

Netz Bönnigheim

5. Gasbeschaffenheit

Der Netzkopplungspunkt zum vorgelagerten Netzbetreibers muss das zu transportierende Erdgas so bereitstellen, dass es ohne weitere zusätzliche Maßnahme in das Erdgasnetz der HNVG übernommen werden kann.

Die Voraussetzungen für die Gasbeschaffenheit gelten dann als erfüllt, wenn das bereitstehende Erdgas demjenigen Erdgas entspricht, das der vorgelagerte Netzbetreiber terranets-bw an seiner Ausspeisestelle zum Erdgasnetz Heilbronner Versorgungs GmbH bereitstellt.

Der vorgelagerte Netzbetreiber terranets-bw übergibt Erdgas mit den folgenden Kenndaten:

Brennwert: Hs,n ca. 11,2-11,8 kWh/Nm³ (Erdgas Gruppe H)

Wobbe-Index: Ws,n ca. 14,4-15,2 kWh/Nm³ (Erdgas Gruppe H)

Relative Dichte: 0,74 bis 0,82 (Luft=1)

Gesamtschwefelgehalt: kleiner als 0,1 mg/Nm³

Kohlendioxidgehalt: < 2,0 mol-%

6. Leitungsdurchmesser für Leitungen mit einem Nenndruck ab 16 bar

7. Zeitplan über vorgesehene kapazitätsrelevante Instandsetzungsarbeit

Im Moment sind keine kapazitätsrelevanten Instandsetzungsarbeiten geplant.

Hier werden alle relevanten Daten nach § 23c Abs. 4 EnWG veröffentlicht.

Stand: 31.12.2023

1. Länge des Gasleitungsnetzes jeweils getrennt nach Hoch-, Mittel- und Niederdruck

OT Länge in kmOV Länge in kmdavon Hausanschlüsse in km
Hochdruckleitungen195,809,2
Mitteldruckleitungen090,828,6
Niederdruckleitungen0699,0228,2
Summe195,8789,8266,0

2. Länge des Gasnetzes Hochdruck nach Durchmesserklassen

(G) < DN 1001,2 km
(F) ≥ DN 100 < DN 20055,6 km
(E) ≥ DN 200 < DN 350112,8 km
(D) ≥ DN 350 < DN 50017,0 km
Summe186,6 km

3. Ausspeisungen in kWh/a

an Weiterverteiler1.254.216.612
an Letztverbraucher1.471.360.930

4. Anzahl der Ausspeisungspunkte

Anzahl
HD441 + 13 Stationen
MD2.343
ND22.868
KK
Gesamtnetz25.665 (incl. Stationen)

5. Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen in MW

zeitgleiche Jahreshöchstlast: 801,8
aller Entnahmen am: 09.02.2023, 09:00 Uhr

Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Team Regulierung

07131/610-2184
rglrnghnvgd

Netzentgelte, Messstellenbetreiberrahmenvertrag, Netzstrukturdaten und Lastflusszusagen in Form von Abschaltverträgen (LiFa)

Team Netzmanagement

07131/56-3919
gs-ntzhnvgd

Lieferantenrahmenvertrag, Grund- und Ersatzversorgung, Abrechnungsbrennwert, Standardlastprofil, Bilanzierung und Wechselprozesse