Blick auf Heilbronn vom Wartberg
Blick auf Heilbronn vom Wartberg

Häufig gestellte Fragen

Service - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Bitte halten Sie Ihre Kundennummer (auch Geschäftspartnernummer [1XXXXXXXXXX], Ihr Vertragskonto [2XXXXXXXXXX] sowie Ihre Zählernummer bereit. Alle Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder Ihrer Vertragsbestätigung.

Änderungen Ihrer persönlichen Daten nehmen Sie am besten direkt in unserem Portal Kundencenter-Online vor.

Mit Ihrem Abschlag zahlen Sie monatlich für Ihren Energieverbrauch des Vormonats. Wenn Sie Ihre Abschläge gar nicht oder unregelmäßig zahlen, wird der Differenzbetrag mit der nächsten Rechnung fällig und es kommt zu einer hohen Nachzahlung. Zusätzlich entstehen Ihnen unnötige Mahnkosten oder Bankgebühren. Im schlimmsten Falle droht Ihnen die Versorgungsunterbrechung. Lassen Sie es nicht soweit kommen.

Die Jahresverbrauchabrechnung orientiert sich am Turnus des Netzbetreibers. Den Abrechnungstermin entnehmen Sie Ihrer Vertragsbestätigung oder Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung.

Vom Netzbetreiber werden Sie aufgefordert, die Zählerstände zur Jahresverbrauchsabrechnung zu melden. Dies geschieht entweder durch eine manuelle Ablesung der Zähler durch ihn oder Sie erhalten eine schriftliche Information und können uns nach Aufforderung die Zählerstände digital übermitteln.

Für Zahlungsprobleme kann es viele Gründe geben. Wir möchten mit Ihnen Lösungen finden, damit es gar nicht zu einer Versorgungsunterbrechung kommt. Diese ist immer das letzte Mittel des Energielieferanten, wenn Zahlungen ausbleiben. Bis es dazu kommt, muss vorher einiges passieren. Lassen Sie es nicht so weit kommen, sondern kontaktieren Sie uns so schnell als möglich. Halten Sie dabei bitte Ihre Kundennummer, Ihr Vertragskonto und den aktuellen Zählerstand bereit. Lesen Sie alle Informationen zum Thema Zahlhilfe.

Bitte informieren Sie uns umgehend über Ihren Auszug. Hierzu teilen Sie uns bitte mit, wann das Datum der Schlüsselübergabe war, welche Zählerstände zum Zeitpunkt der Übergabe abgelesen wurden und wohin wir Ihre Schlussrechnung senden sollen.

Über unser Portal Kundencenter-Online können Sie Ihren Einzug bequem bei uns melden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzlicher Regelungen ein Einzug nur 6 Wochen rückwirkend erfolgen kann.

Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular in unserem Portal Kundencenter-Online. Unsere Mitarbeiter*innen werden sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie uns, die Abschläge zum Fälligkeitstermin automatisch von Ihrem Konto einzuziehen. So verpassen Sie keine Zahlungstermine und auch eventuelle Guthaben schreiben wir Ihrem Konto direkt gut. Ganz bequem erteilen Sie uns ein SEPA-Mandant über unser Portal Kundencenter-Online.

Energie wie Gas, Wärme oder Strom, aber auch Wasser spielt in unserem Leben eine zentrale Rolle und die vorhandenen Ressourcen gehen schneller zur Neige. Verschiedene Einspar- und Effizienzmaßnahmen helfen, den Verbrauch zu minimieren und somit Geld zu sparen. Tipps und Tricks finden Sie .

Eine persönliche Beratung zu Ihrem Energiesparpotenzial erhalten Sie bei der Energieagentur Heilbronn.

Preisanpassung zum 01.01.2026

Loggen Sie sich in unser Kundencenter-Online ein:

Wenn Sie sich neu registrieren, benötigen Sie Ihre Kunden- und Zählernummer. Diese finden Sie auf Ihrem Brief rechts oben oder z. B. auf Ihrer letzten Rechnung.

Unter "Persönliches & Verträge -> Vertragsübersicht" finden Sie einen Button, unter dem Sie jeweils aktuell sehen, ob und in welche Tarife Sie wechseln können.

Mit nur einem Klick wechseln Sie in einen günstigeren Tarif.

Sollte der Wechsel über das Online-Kundencenter nicht möglich sein, senden Sie uns einfach eine E-Mail an prdktwchslhnvgd.

 Die HNVG senkt den Verbrauchspreis wegen geringerer Beschaffungskosten zum 01.01.2026 im Grundversorgungstarif HNGAS basis. Der Grundpreis wird erhöht.

Die Preisbestandteile, wie beispielsweise der Arbeitspreis für die Netznutzung sowie der CO2 -Preis, werden im kommenden Jahr steigen. Außerdem wurde am 01.10.2025 die Konvertierungsumlage, für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas, eingeführt.

Dank der Beschaffungsstrategie der HNVG konnten die benötigten Gasmengen für 2026 zu günstigeren Konditionen eingekauft werden. Dadurch ist es möglich, die Arbeitspreise in der Gasgrundversorgung in allen Verbrauchsstufen zu senken – trotz steigender einzelner Kostenbestandteile des Gaspreises.

Zum 01.01.2026 wird die Gasspeicherumlage über den Bundeshaushalt finanziert und nicht mehr über den Erdgaspreis erhoben. Die Abschaffung der Gasspeicherumlage wird im Rahmen der Preissenkung vollständig an die Kundinnen und Kunden weitergegeben.

Die Grundpreise werden zum 01.01.2026 aufgrund von gestiegenen Netzentgelten sowie höheren Lohn- und IT-Kosten angehoben. Zudem wurde der bisherige Leistungspreis der neuen Tarifstufe XL auf den Grundpreis umgelegt. Dadurch erhöht sich der Grundpreis. Im Zuge der Preisänderung zum 01.01.2026 wurde das bisherige Preisblatt überarbeitet. Die bisherigen historischen Verbrauchsstufen wurden durch allgemein gebräuchliche Bezeichnungen wie S, M, L und XL ersetzt.

Die Preisanpassung führt zu einer spürbaren Entlastung bei den Energiekosten. So kann eine Familie mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 kWh künftig rund 328 Euro sparen.

Neben der Gasgrundversorgung wurden auch die Gastarife HNGAS fix, HNGAS comfort sowie der Biogastarif HNBIOGAS fix in den Arbeitspreisen gesenkt. Gastarife, bei denen noch eine Preisbindung besteht, werden um den Anteil der Gasspeicherumlage im Arbeitspreis automatisch mit der nächsten Abrechnung gesenkt.

CO2KostAufG (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz) für Biogas ab 2025

Der CO2-Preis fällt ab 01.01.2025 auch für Biogas an, da es nicht mehr CO2-Preis-abzugsfähig nach BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) ist. Die Zertifizierung nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) bleibt jedoch weiterhin gültig. Das heißt, Ihr Biogasvertrag entspricht bei einem Austausch der Heizung weiterhin den Anforderungen des EWärmeG in Baden-Württemberg. Preislich und vertraglich ändert sich für Sie daher nichts.

Für Ihre aktuellen Jahresverbrauchsabrechnungen bedeutet das jedoch, dass im Nachweis gemäß dem CO2KostAufG zwei verschiedene Berechnungsgrundlagen enthalten sind:

Im Jahr 2024 wird der CO2-Preis für 90 % des Verbrauchs berechnet. Das bedeutet, dass für 90 % Erdgas der CO2-Preis anfällt, während für die 10 % Biogas kein CO2-Preis berechnet wird.

Für 2025 fällt der CO2-Preis für 100 % des Verbrauchs an.

Bitte beachten Sie, dass die CO2-Kosten im Nachweis nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) als Bruttopreis angegeben werden, also inklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wurde zum Stichtag 01.04.2024 von 7 % auf 19 % erhöht.

Preise und Abschläge - Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

Ihre Gasrechnung besteht immer aus einer verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Komponente. Der Grundpreis ist dabei die vom Verbrauch unabhängige Komponente und enthält beispielsweise Kosten für den Zähler und die Abrechnung.

Ihre Gasrechnung besteht immer aus einer verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Komponente. Der Verbrauchspreis ist dabei die vom Verbrauch abhängige Komponente und gibt den Preis für eine von Ihnen verbrauchte Kilowattstunde (kWh) an.

Im Netto-Arbeitspreis (Verbrauchspreis) für Gas sind folgende Umlagen enthalten:

  • Erdgassteuer
  • Konzessionsabgabe (Abgabe an die Städte und Gemeinden für die Nutzung der öffentlichen Flächen für das Gasnetz)
  • CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
  • Bilanzierungsumlage
  • Konvertierungsumlage
  • Gasspeicherumlage

Sie finden die aktuellen Informationen zur Bilanzierungs-, Konvertierungs- und die Gasspeicherumlage auf der Webseite des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe: Trading Hub Europe.

Auf Ihrer Gasrechnung finden Sie Informationen über den von Ihnen genutzten Tarif. Bei Fragen können Sie sich an unser Kundencenter am Energiestandort Heilbronn wenden.

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Die Abschlagsbeträge sind Zahlungen für die bereits geleisteten Gaslieferungen. Sie werden mit der Jahresabrechnung verrechnet. Bei der Jahresabrechnung wird mit der Zählerablesung die tatsächlich bezogene Gasmenge abgerechnet. Für ein Jahr wird der zu erwartende Rechnungsbetrag in zwölf gleiche Teile geteilt.

Sie bezahlen somit monatlich etwa den Betrag, für den Sie auch Energie verbrauchen. Durch die gleichmäßige Zahlung über ein Jahr werden Sie vor einer hohen Einmalzahlung geschützt, und wir bezahlen mit Ihren Abschlägen das an Sie gelieferte Gas.

Die Höhe des Abschlags richtet sich in der Regel nach dem vom Netzbetreiber übermittelten Jahresverbrauchs für Ihre Anlage. Multipliziert mit dem aktuellen oder bereits feststehenden neuen Preis für die kommende Abrechnungsperiode ergibt dies die Summe, die auf die Monate zwischen den Jahresverbrauchsabrechnungen gleichmäßig aufgeteilt wird.

Die Abschläge sind so berechnet, dass mit Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung auch die Höhe eines Abschlags zu leisten ist.

Ist die Summe der Abschlagszahlungen höher als die Forderung aus der Jahresrechnung, erhalten Sie eine Rückzahlung. Übersteigen die Forderungen die geleisteten Abschlagszahlungen, müssen Sie eine Nachzahlung leisten.

Wir versuchen Abschlagszahlungen so genau wie möglich zu berechnen. Allerdings ist vor allem bei sich ändernden Preisen innerhalb der Abrechnungsperiode eine größere Abweichung von der tatsächlichen Forderung in der Jahresverbrauchsabrechnung möglich. Ebenso spielen saisonale Faktoren eine große Rolle, da zum Beispiel ein kalter Winter einen zum Vorjahr höheren Verbrauch verursachen kann.

Innerhalb vorgegebener Grenzen können Sie Ihren Abschlag selbst in unserem Portal Kundencenter-Online anpassen.

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