In Baden-Württemberg stellt die Bereitstellung von Löschwasser (Grundschutz) eine hoheitliche Aufgabe dar, die in der Verantwortung von Kommunen und Städten liegt (§ 44 Abs. 1,3 WG, § 3 Abs.1 FwG). In der Regel erfolgt die Bereitstellung durch das Trinkwassernetz.
Die HNVG, die als technische Betriebsführerin für die aufgeführten Trinkwassernetze zuständig ist, informiert über die verfügbaren Löschwassermengen.
Im Rahmen von Bauprojekten verlangen die zuständigen Genehmigungsbehörden Löschwassernachweise zur Sicherstellung des Grundschutzes eines Grundstücks. Der Löschwassernachweis wird auf Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes W 405 erstellt.
Um Ihre Anfrage zu bearbeiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und senden es zusammen mit einem Lageplan an lschwssrnfrghnvgd.
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